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   BGH, 16.03.1983 - 2 StR 789/82   

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https://dejure.org/1983,1041
BGH, 16.03.1983 - 2 StR 789/82 (https://dejure.org/1983,1041)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1983 - 2 StR 789/82 (https://dejure.org/1983,1041)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1983 - 2 StR 789/82 (https://dejure.org/1983,1041)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Überschreiten der Grenze von der Vorbereitungshandlung zum Versuch bei einer versuchten schweren räuberischen Erpressung - Objektives Ansetzen zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung - Rücktritt vom Versuch, wenn das Verhalten als ernsthaftes Bemühen zu werten ist, die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 364
  • StV 1983, 237
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 114/60

    Vorbereitung eines Verbrechens - Ausführung des Verbrechens - Freiwilliger

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 789/82
    Für eine Bestrafung wegen der Verabredung dieses Verbrechens war dann kein Raum, vielmehr tritt § 30 Abs. 2 StGB gegenüber der Haupttat, die der Angeklagte als Mittäter versucht hat, zurück (BGHSt 14, 378).

    Daher kann die Straflosigkeit, die sich der Täter durch den freiwilligen Rücktritt vom Versuch verdient, nicht zur (Wieder-)Anwendung einer Strafvorschrift führen, die allein dem Versuch vorangehende Vorbereitungshandlungen mit Strafe bedroht (BGHSt 14, 380 [BGH 22.06.1960 - 2 StR 114/60]).

  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 789/82
    Ein Versuch liegt deshalb vor, wenn der Täter Handlungen begeht, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGHSt 22, 81, 82 [BGH 19.01.1968 - 4 StR 559/67]; 28, 162, 163).

    Ihr Tun sollte nach dem Tatplan in die Tatbestandsverwirklichung einmünden (BGHSt 26, 201, 203; 28, 162, 163): Auf das Kopfnicken des Angeklagten H. hin sollten die Waffen gezogen, der Kassierer bedroht und die Herausgabe des Geldes verlangt werden.

  • BGH, 19.01.1968 - 4 StR 559/67

    Versuch eines Diebstahls - Erkundung der Tauglichkeit - Inbesitznahme der Sache

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 789/82
    Ein Versuch liegt deshalb vor, wenn der Täter Handlungen begeht, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGHSt 22, 81, 82 [BGH 19.01.1968 - 4 StR 559/67]; 28, 162, 163).
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 789/82
    Ihr Tun sollte nach dem Tatplan in die Tatbestandsverwirklichung einmünden (BGHSt 26, 201, 203; 28, 162, 163): Auf das Kopfnicken des Angeklagten H. hin sollten die Waffen gezogen, der Kassierer bedroht und die Herausgabe des Geldes verlangt werden.
  • BGH, 30.04.1980 - 3 StR 108/80

    Unmittelbares Ansetzen durch das Einschlagen eines Nagels in einen Autoreifen, um

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 789/82
    Denn dieses Zeichen gehörte nach dem Plan der Angeklagten zur Tat selbst und bildete mit dieser im zeitlichen Ablauf und der räumlichen Zuordnung eine natürliche Einheit (siehe BGH NJW 1980, 1759).
  • BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21

    Versuch (Mittäter: einheitliches Eintreten in das Versuchsstadium; unmittelbares

    Gleiches gilt, wenn ein Beteiligter seinen Tatbeitrag in der begründeten Überzeugung verweigert, die anderen Tatbeteiligten würden die Tat allein aufgrund seiner Untätigkeit nicht weiter durchführen (vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 485/83, BGHSt 32, 133, 134 f.; vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 615/83 Rn. 6, jew. zu § 31 StGB, und vom 16. März 1983 - 2 StR 789/82 Rn. 17; Jäger in SK-StGB, 9. Aufl., § 24 Rn. 108; Linke, Der Rücktritt vom Versuch bei mehreren Tatbeteiligten gemäß § 24 Absatz 2 StGB, 2010, S. 153, 158 f.; s. auch Gores, Der Rücktritt des Tatbeteiligten, 1982, S. 170 ff.).
  • BGH, 11.06.1991 - 1 StR 269/91

    Anwendbarkeit des § 30 Strafgesetzbuch ( gefährliche Vorbereitungshandlungen) im

    Durch diese Vorschrift werden einzelne Vorbereitungshandlungen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit unter Strafe gestellt; für eine Verurteilung nach § 30 StGB ist indes dann kein Raum mehr, wenn es aufgrund der Anstiftung später zumindest zum Versuch der Tat kommt (vgl. BGHSt 8, 38; 14, 378; BGH NStZ 1983, 364; 1986, 565, 566; BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 1 unter c).
  • BGH, 10.12.1987 - 1 StR 623/87

    Erfüllung des Tatbestands der Verbrechensverabredung zur Zusage der Beteiligung

    Für die Prüfung des Tatbestands des Versuchs der Beteiligung nach § 30 Abs. 2 StGB bliebe kein Raum, wenn der Angeklagte sich bereits als Mittäter oder Gehilfe an der Haupttat beteiligt hatte (vgl. BGH NStZ 1983, 364; Dreher/Tröndle a.a.O. § 30 Rdn 16 m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96

    Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz, Beihilfe zum versuchten Erwerb und zum

    Das ist der Fall, wenn der Täter Handlungen vornimmt, die nach seinem Tatplan der Erfüllung eines Tatbestandsmerkmals vorgelagert sind und in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmünden, dementsprechend wenn er Handlungen begeht, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGH NStZ 1983, 364 ; BayObLG NStZ 1984, 320 ).
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